Sozialleistungen.
Das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter ist uns wichtig
- Erfolgsbeteiligung
Jährliche Prämie ab einer Dienstzugehörigkeit von mindestens zwei vollen Kalenderjahren.
- Pensionskasse
Ab einer Dienstzugehörigkeit von mindestens zwei vollen Kalenderjahren wird jeder Mitarbeiter in das Greiner Versorgungssystem aufgenommen: - Alterspension sowie vorzeitige Alterspension und Invaliditätspension
- Witwen- und Witwerpension
- Waisenpension
- Kollektiv-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle
- Lebensversicherung
Ab einer Dienstzugehörigkeit von mindestens fünf Jahren. Die Erlebensversicherung wird zum Zeitpunkt der Pensionierung fällig. Bei früherem Austritt geht die Versicherung an den Mitarbeiter über und er kann sich die angesparte Summe auszahlen lassen, die Versicherung ruhen lassen oder selbst weiter einzahlen.
- Freiwilliges Weihnachtsgeld
Eintauschbar für zusätzliche Urlaubstage.
- Verbilligter Mittagstisch in der Betriebskantine
Preis für den Mitarbeiter: EUR 3,- für Mittagessen, EUR 2,- für Jause
- Präsenz- und Zivildienstzuschuss
Wenn von Vorgesetzten befürwortet wir ein Zuschuss gewährt.
- Kinderzulage
EUR 7,72 pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- Freiwillige Schichtzulagen
Neben den gesetzlichen Schicht- und Nachtzulagen. Die Höhe richtet sich nach der Lohnkategorie des Mitarbeiters.
- Fahrtkostenzuschuss
Ab 6 km Anfahrtsweg, in Abhängigkeit der Kosten für eine Jahreskarte der Bahn.
- Erhöhte Lehrlingsentschädigung
Lehrlinge im Werkzeugbau der Greiner Extrusion erhalten eine erhöhte Lehrlingsentschädigung.
- Arbeitskleidung
Je nach Erfordernis und Arbeitsplatz wird Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung gestellt und auch gereinigt.
- Sabbatical
Eine längere, bezahlte „Aus-Zeit“ vom Beruf zu nehmen (z.B. 3 Monate oder mehr). Bei Wiederkehr Vorfindung von einen gleichwertigen Job unter Beibehaltung aller Rechte und Pflichten.
- Betriebsausflüge, Schitage und andere unterhaltsame Aktivitäten